Auftrag / Bestellung — Widerruf



Wenn Ihnen das erhaltene Angebot gefällt, dann erteilen Sie einen Auftrag oder bestellen, wobei Bestellung und Auftrag zwei Namen für dieselbe Sache sind. Nach einer telefonischen Bestellung sollten Sie Ihren Auftrag sofort schriftlich bestätigen.So kann es gar nicht ert zu Missverständnissen kommen.

Juristisch unterscheidet man zwischen zwei Arten von Aufträgen:

· Ihr Auftrag bezieht sich auf ein freibleibendes Angebot. Dann haben nur Sie sich verpflichtet; das Zustandekommen eines Kaufvertrages hängt vom Lieferanten ab. Das bedeutet, dass er die Bestellung annehmen oder ablehnen kann (siehe Kapitel 7).

· Sie nehmen ein festes Angebot An und begründen damit einen Kaufvertrag. Der Lirferant muss liefern, Sie müssen die Ware abnehmen und bezahlen.

Er sei denn, Sie widerrufen Ihren Auftrag, weil Sie ihn aus bestimmen Gründen

· nachträglich ändern oder

· ganz zurückziehen wollen.

Aber Vorsicht: Ihr Widerruf ist nur dann rechtlich wirksam, wenn der Lieferant ihn vor oder spätestens gleichzeitig mit dem Auftrag erhält. Aus diesem Grund widerrufen Sie am besten per Fax.

Auftragseingang

Annahme — Ablehnung

Annahme

Sie sind derjenige, bei dem bestellt wird. Nach Erhalt der Bestellung schicken Sie dem Kunden eine Autragsbestätigung, damit es überhaupt zu einem Kaufvertrag kommt. Sie müssen das tun, wenn

· Ihr vorangegangenes Angebot unverbindlich war

· Sie gar kein Angebot vorgelegt haben

· der Kunde Ihr ursprüngliches Angebot modifiziert hat.

Eine schriftliche Auftragsbestätigung ist vor allem bei telrfonischen Bestellungen wichtig. Solche Aufträge sind häufig eine Quelle von Missverstännissen — und zwar auf beiden Seiten.

Ablehnung

Bei Ihnen bestellt ein Kunde, jedoch können oder wollen Sie diesen Auftrag nicht ausführen. Zum Beispiel, weil der Kunde

· etwas bestellen will, was Sie gar nicht angeboten haben oder

· auf Ihr Angebot mit einem Gegenangebot zu veränderten Bedingungen reagiert hat.

Dann senden Sie dem Kunden eine schriftliche Ablehnung zu.

Lieferung

Versandanzeige — Rechnung

Eine Versandanzeige ist üblich, besonders wenn Sie

· grössere Mengen eines Artikels

· oder Güter mit grossem Umfang oder Gewicht liefern.

Die Rechnung (Handelsrechnung, Faktura) legen Sie entweder bei oder Sie schikken sie nach Auslieferung der Ware mit getrennter Post ab. Vielleiht hat der Kunde ja Reklamationen und es kommt deshalb nachträglich zu Änderungen bei Warenmenge und Rechnungsbetrag.

Die Rechnung enthält:

· Angaben über Menge und Art sowie die genaue Bezeichnung der Ware

· Brutto- und Nettopreis sowie die Mehrwertsteuer

· Zahlungsmodi

· eventuell einen Hinweis auf den Exporteur

· unter Umständen auch eine Beglaubigung durch Handelskammer oder Konsulat.

Wareneingang

Empfangsbestätigung — Zahlungsanzeige

Manchmal wünscht die Lieferfima, dass Sie ihr eine Empfangsbestätigung sendn, nachdem Sie Waren Erhalten haben. Der Lieferant möchte wissen, ob der Vorgang für ihn abgeschlossen ist.

Wenn Sie als Kunde den Empfang der Ware bestätigen, teilen Sie dem Lieferanten oft gleichzeitig mit,

· wann und

· wie

Sie bezahlen wollen. DieseZahlungsanzeige können Sie entweder separat oder — bei Vorauszahlung — zusammen mit der Bestellung zuschicken.

Vielleicht haben Sie von Ihrer Lieferfirma einen Wechsel (siehe Kapitel 13) erhalten. In diesem Fall kündigen Sie an, dass Sie ihr den Wechsel mit Ihrem Akzept zurückschicken.

10. Lieferzögerung

Mahnung — Antwort auf eine Mahnung

Manchmal passiert es, dass Ihr Lieferant nicht rechtzeitig liefert. Wenn Sie mit ihm ursprünglich einen festen Liefertermin vereinbart hatten, kommt er somit in Verzug. Dabei gibt es eine Ausnahme: Ihr Lieferant ist für diese Verzögerung nicht verantvortlich. In diesem Fall spricht man von höherer Gewalt.

Bei nicht erfolgter Lieferung schicken Sie dem Lieferanten eine Mahnung. Es ist dann Ihr gutes recht,

· zu verlangen, dass die Firma ihre Lieferpflichten erfüllt und — wenn vertraglich festgehalten — zusätzlich Schadenersatz (Pönale) zahlt.

· in der letzten Mahnung eine angemessene Nachfrist zu setzen und darauf hinzuweisen, dass Sie nach Ablauf dieser Frist die Ware nicht mehr annehmen.

Wenn Ihr Liferant dann immer noch nicht liefert, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatzt fordern. Ein guter Lieferant lässt es aber gar nicht erst so weit kommen. Er

· teilt dem Kunden Lieferzögerungen so schnell wie möglich mit

· entschuldigt sich und nennt die Gründe

· gibt bekannt, wann er liefern kann

· räumt vielleicht von sich aus eine Sonderkondition in

· gibt auch offen zu, wenn er überhaupt nicht liefern kann.

So lässt sich der Schaden für beide Seiten begrenzen.

 


Дата добавления: 2018-04-15; просмотров: 657; Мы поможем в написании вашей работы!

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