Vergleichen Sie die Aussagen im Text mit den folgenden Behauptungen. Steht das im Text oder nicht?



1. Die Betriebe produzieren Sachgüter und Dienstleistungen ja nein
2. Als Betriebe betrachtet man hauptsächlich private Haushalte, öffentliche Verwaltungen und Betriebe in zentral gelenkten Volkswirtschaften.    
3. Wenn es um den Gewinn geht, spricht man von den Unternehmen.    
4. Der Markt koordiniert den Wirtschaftsplan des Unternehmen.    
5. In Großbetrieben sind über 1000 Menschen beschäftigt.    
6. Das Ziel der deutschen Wirtschaftspolitik ist die Entwicklung der Großunternehmen    

 

Fragen zum Textinhalt.

1. Was erstellen die Betriebe?

2. Welches Ziel verfolgt vor allem ein Unternehmen?

3. Nach welchen Hauptprinzipien arbeitet das Unternehmen?

4. Wo treffen sich Angebot und Nachfrage nach Gütern?

5. Welche Betriebe unterscheidet man nach der Unternehmensgröße?

6. Wie viel Prozent des Gesamtumsatzes der Industrie entfallen auf die Großunternehmen?

7. Warum fördert der Staat kleine und mittlere Betriebe?

 

Text 2

Unternehmen und Betrieb

Ein Unternehmen charakterisiert die rechtlich-finanzielle Form von Wirtschafseinheiten. Es handelt sich um rechtlich selbständige Wirtschaftseinheiten. Die häufigsten Formen eines Unternehmens sind Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft. Große Unternehmen verfügen über eine Vielzahl von Betrieben (Filialen, Niederlassungen, Betriebsteile), die nicht selbständig sind.

Ein Betrieb stellt eine Wirtschaftseinheit dar, in der planvoll Güter oder Dienstleistungen produziert werden. Im Gegensatz dazu stehen Haushalte, die nicht produktiv tätig sind, sondern überwiegend Güter verbrauchen.

Betriebe können sowohl von privaten Anteilseignern (z. B. einzelne Personen oder Aktionäre) als auch von der öffentlichen Hand (z. B. Städte und Gemeinden) getragen werden. Wenn die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb kapitalkräftig beteiligt ist, spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb. Nach der Größe einer Wirtschaftseinheit unterscheidet man von Klein-, Mittel- oder Großbetrieben. Die Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels-, Verkehrs-, Bank- oder Versicherungsbetriebe sind nach ihrer wirtschaftlicher Tätigkeit zu unterscheiden.

Der Begriff “Unternehmen” wird also im allgemeinen Sprachgebrauch nicht einheitlich verwendet. So ist z. B. in der Abgabenordnung ein Unternehmen eine übergeordnete Einheit, der Betriebe untergeordnet sind. Andererseits ist das Unternehmen die kaufmännische Einheit, die zur Rechnungslegung verpflichtet ist und nach außen auftritt. Der Betrieb ist hingegen die technische Einheit, in der die Produktion oder Dienstleistungserstellung erfolgt.

Bei öffentlichen Betrieben (wie z. B. Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe, Abfallentsorgung) steht häufig das Minimumprinzip im Vordergrund: Der Betriebszweck soll bei möglichst geringen Kosten realisiert werden. Eine Kostendeckung kann jedoch nicht immer erreicht werden; dann fließen Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, die die Steuerzahler aufbringen müssen.

Private Betriebe folgen in der Regel dem erwerbswirtschaftlichen Ziel, wonach langfristig Gewinne maximiert werden sollen. Private (oder privatwirtschaftliche) Betriebe müssen das Marktrisiko selbst tragen; arbeiten sie nicht kostendeckend, gehen sie zugrunde, wenn die privaten Anteilseigner das Unternehmen nicht stützen oder wenn nicht aus politischen Gründen Subventionen (z. B. in Bergbau und Landwirtschaft) gezahlt werden. Private Betriebe sind ein Kennzeichen für ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem; sie werden auch als Unternehmen bezeichnet.

Ein weiterer Begriff, der in der Umgangssprache in diesem Zusammenhang auftaucht, ist die Bezeichnung “Firma”. Unter einer Firma ist der Name eines Unternehmens zu verstehen. Eine Firma ist somit die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen in der Öffentlichkeit auftritt. Umgangssprachlich wird der Begriff “Firma” oft als Synonym für “Unternehmen” oder “Betrieb” gebraucht.

Die meisten Aussagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre beziehen sich auf Unternehmen, so dass eigentlich von einer “Unternehmenswirtschaftslehre” gesprochen werden müsste. Übertragung dieser Aussagen auf spezielle Branchen und auch auf den öffentlichen Bereich ist häufig möglich.

Übungen

1. Beantworten Sie die folgenden Fragen.

1.Was charakterisiert ein Unternehmen?

2.Was versteht man heute unter einem Betrieb?

3.Von wem können Betriebe getragen werden?

4.Wann spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb?

5.Wonach unterscheidet man die Betriebe?

6.Welcher Begriff ist übergeordnet und welcher untergeordnet?

7.Welchem Ziel folgen die privaten Betriebe in der Regel?

8.Wann gehen sie zugrunde?

9.Warum sind die privaten Betriebe ein Kennzeichen des marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems?

2. Bilden Sie Bedingungssätze.

Muster: Die öffentliche Hand ist an einem privaten Betrieb beteiligt.

          Dann spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb. Wenn die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb beteiligt ist, so spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb.

1. Eine Kostendeckung kann nicht immer erreicht werden. Dann fließen Zuschüsse öffentlichen Mitteln, die die Steuerzahler aufbringen müssen.

2. Die privatwirtschaftlichen Betriebe arbeiten nicht kostendeckend. Sie gehen zugrunde.

3. Die privaten Anteilseigner stützen das Unternehmen nicht. Dann geht es pleite.

4. Die Subventionen werden aus politischen Gründen nicht gezahlt. Die Betriebe erklären Konkurs (den Bankrott).

Was passt zusammen?

Muster: 1.Die häufigsten Formen eines Unternehmens sind…

           2…. Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft.

      3.Die häufigsten Formen eines Unternehmen sind Einzelunternehmen  оder Aktiengesellschaft.

1.Große Unternehmen verfügen über… 1…. Wonach langfristig Gewinne                                                                Maximiert werden sollen.

2.Ein Betrieb stellt eine Wirtschaftseinheit 2… eine Vielzahl von Betriebendar, …                                             (Filialen, Niederlassungen,

                                                                   Betriebsteile), die nicht  selbständig sind                                                              

3.Betriebe können sowohl von privaten 3…. In der Güter oder Dienstleistungen              Anteilseignern…                                     planvoll     produziert werden.

4.Im Gegensatz dazu stehen Haushalte, 4… als auch von der                                      öffentlichen Hand die nicht produktiv tätig sind, …       (z. B. Städte und Gemeinden) getrage werden.

5.Private Betriebe folgen in der Regel 5…. sie werden auch als Unternehmen

Dem erwerbswirtschaftlichen Ziel, … bezeichnet.

6.Private Betriebe sind ein Kennzeichen 6…. Wonach langfristig Gewinne für ein marktwirtschaftliches              maximiert werden sollen.                                                                  Wirtschaftssystem, …

 

4.Setzen Sie passende Wörter oder Wortkomplexe ein.

nach der Größe, bei möglichst Kosten, nach der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Name eines Unternehmens, planvoll, darstellen, ein Unternehmen in der Öffentlichkeit, privaten Anteilseignern, kapitalkräftig, privatwirtschaftlich, der öffentlichen Hand.

1. Ein Betrieb …. Eine Wirtschaftseinheit … .

2. In den Betrieben werden … Güter oder Dienstleistungen produziert.

3. Betriebe können sowohl von … … als auch von … … … getragen werden.

4. … … … einer Wirtschaftseinheit unterscheidet man von Klein-, Mittel- oder Großbetrieben.

5. Die Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels-, Verkehrs-, Bank- oder Versicherungsbetriebe sind … … … … zu unterscheiden.

6. Ist die öffentliche Hand an einem privaten Betrieb … beteilig, spricht man von einem gemischtwirtschaftlichen Betrieb.

7. Unter einer Firma ist … … … … zu verstehen.

8. Eine Firma ist somit die Bezeichnung, unter … … … … auftritt.

9. Private (oder…) Betriebe müssen das Marktrisiko selbst tragen.

10.Der Betriebszweck soll … … … … realisiert werden.

5. Entscheiden Sie über die Zugehörigkeit der Wörter und Wendungen zu bestimmten Themen. Tragen Sie sie ein.

a) Unternehmen           b) Betrieb           c) Firma

_____________         ___________     ____________

_____________         ___________     ____________

_____________         ___________     ____________

1.Güter werden planvoll produziert 6.Dienstleistungen werden

                                                    planvoll produziert

2.Die rechtlich-finanzielle Form     7.Der Name eines Unternehmens

3.Dem erwerbswirtschaftlichen  8.Rechtlich selbständige Wirtschaft-

Ziel folgen                                       seinheit

4.Ein Unternehmen tritt in der        9.Eine untergeordnete Einheit

Öffentlichkeit auf

5.Eine übergeordnete Einheit          10.Einzelunternehmen

6.Welche Definitionen entsprechen den Begriffen: das Unternehmen, der Betrieb, die Firma, das Geschäft?

1. Der Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betriebt und Dokumente unterschreibt.

2. Die wirtschaftlich rechtliche Organisation, deren oberstes Ziel ist es, einen Ertrag zu bekommen.

3. Die Bezeichnung für eine Unternehmen oder Verkaufsstelle (Laden) einer Unternehmung, aber auch für eine von mehreren Verkaufsstellen (in der Regel Einzelhandel).

4. Eine räumliche, technische und organisatorische Einheit zur Erstellung Gütern und Dienstleistungen.

7.Übersetzen Sie die angegebenen Wörter ins Ukrainische!

Die Wirtschaftseinheit, -en –                      економічна одиниця

Häufig                          -                    часто

das Einzelunternehmen, -s –                        окреме підприємство

verfügen über (A) –                                      розпоряджатися

eine Vielzahl von –                                       велика кількісь

die Filiale, -u –                                              філія

darstellen –                                                    зображати

planvoll –                                                       планово

das Gut, -(e)s, Güter –                                    товар

die Dienstleistung, -en –                                 послуга

zum Ausdruck bringen (brachte, gebracht) – виражати

im Gegensatz dazu –                                       на противагу

der Haushalt, -es, -e –                                    бюджет, господарство

tätig sein (war, gewesen) –                            працювати

überwiegend –                                               переважно

verbrauchen –                                                споживати

sowohl… als auch… -                                   як і , так…

tragen (trug, getragen) von (D) –                   нести

die öffentliche Hand –                                  громадська рука

die Gemeinde, -n –                                        спілка

kapitalkräftig –                                              капіталоміцний

gemischtwirtschaftlich –                               змішаноекономічний

      

Текст 3

Thema: Unternehmung in der BRD. Firma

Unternehmen. Der Begriff Unternehmen ist in der Wirtschaftspraxis und in der Betriebswirtschaftslehre nicht einheitlich definiert. Weit verbreitet ist jedoch die Auffassung, ein Unternehmen als technische, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Einheit zu verstehen, die durch drei wesentliche Merkmale charakterisiert wird:

- Fremdbedarfsdeckung,

- Selbständige Entscheidungen und

- eigene Risiken.

Für Unternehmen in marktwirschaftlichen Ordnungen ist das Autonomieprinzip typisch. Dieses Merkmal bringt zur Ausdruck, dass ein Unternehmen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen seine materillen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ziele weitgehend ohne Weisung anderer wählen kann und eigenverantwortlich plant. Private Unternehmen gehen i.d.R. vom erwerbswirtschaftlichen Prinzipl aus, nach maximalen Gewinn streben. Das Merkmal eigenes Risiko wird durch den Erwartungswert möglicher Verluste gemessen. Das größte aller Risiken eines Unternehmens istdas Absatz- oder Marktrisiko. Unternehmen und der Begriff Unternehmung werden i.d.R. synonym verwendet. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen.

Nach dem Merkmal der Eigentumsverhältnisse teilt man: Untemehmensformen in private Unternehmen, öffentlichet Unternehmen (in hand von Bund, Ländern und/oder Kommunen) und gemischt-wirtschaftliche Unternehmen (werden von staatlicher Seite unter Beteiligung Privater betrieben).

Man unterscheidet folgende Rechtsformen der Unternehmen:

1. Einzelunternehmen

2. Gesellschaftsuntemehmen: a) Personengesellschaften in Form der Handelsgesellschaft (OHG, KG) und der BGB-Gesellschaft; b) Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) sowie Reedereien.

3. Genossenschaftliche Unternehmen:

a) Emgetragene Genossenschaften mit (un-)beschränkter Haftung;

b) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Unternehmensziete sind Zielsetzungen, die von den untemehmerlichen Verhaltensweisen des Managements, von den Rechtsformen, insbesondere vom Eigentum und von den Marktbedingungen, abgeleitet werden. Grundsätzlich verfolgt ein Unternehmen mehrere Ziele, zwischen denen Beziehungen bestehen. Hauptziele privater Unternehmen sind vor allem:

- Gewinn-, und Rentabilitätsstreben,

- Sicherung der Liquidität,

- Streben nach Markterweiterung,

- Streben nach Machterweiterung,

- Streben nach Erhalt und Aufbau eines bestimmten Images.

Neben diesen wirtschaftlich geprägten Unternehmenszielen bekennen sich immer mehr Unternehmen zu sozialen Zielen und Umweltzielen. Öffentliche Unternehmen verfolgen Ziele der Bedarfsdeckung, der Nutzenmaximierung, der Kostendeckung oder Verlustminimierung. Untemehmensziele werden häufig in Hauptziele, Unter- oder Teilziele gegliedert.

          Untemehmensfunktionen dienen der Erfüllung der Aufgaben eines jeden Untemehmens und sind nach Gesichtspunkten der Arbeitsteilung des betrieblichen Gesamtprozesses gegliedert. Nach dem eigentlichen Inhalt des Leistungsprozesses unterscheidet man die drei Hauptfunktionen: Beschaffung, Produktion und Absatz, die in eine mehr oder minder große Zahl von Hilfsfunktionen unterteilt werden können. Die ständige Kombination aller betrieblichen Leistungsfaktoren erfordert dispositive Tätigkeiten. Deshalb benötigt jedes Un­ternehmen die Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Or­ganisation und Kontrolle sowie die Funktionen: Investition und Finanzierung, Personalverwaltung, Rechnungswesen.

           Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jede Person als Kauf-mann/ Kauffraubezeichnet, die kaufmännisch tätig ist oder den Beruf des Kaufmanns/ der Kauffrau gelemt hat (z.b. Industriekaufmann/ Bankkauffrau).

          Kaufmann im rechtlkhen Sinne ist derjenige, der ein selbständiges Handelsgewerbe auf Dauer mit dem Ziel betreibt, Gewinne zu erzielen.

Die Unterscheidung ist deshalb bedeutsam, weil nur für Kaufleute die strengen Regein des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten, während für Privatleute bei Geschäften die Regein des BGB anzuwenden sind.

    Jede natürliche und juristische Person kann Kaufmann sein; es gelten jedoch auch hier die Regein zur Geschäftsfähigkeit.

Firma

Firma ist die Bezeichnung für den Namen eines Handelsgewerbes, unter dem ein Vollkaufmann seine Geschäfte betreibt, klagen und verklagt werden kann und seine Unterschrift abgibt.

  Die Firma besteht aus einem Firmenkern und ggf. aus' einem Firmenzusatz, der Aufschluss über den Geschäftszweig oder das Produkt gibt. Folgende Arten von Firmierungen sind möglich:

- Die Personenfirma enthält einen oder mehrere Personennamen.

- Die Sachfirma besteht aus dem Gegenstand der Unternehmung.

- Die gemischte Firma enthalt Personennamen und den Gegenstand der Unternehmung.

Mit dem Namen eines Untemehmens ist der Ruf verbunden. Deshalb gibt es bei der Auswahl eine Reihe von Firmengrundsätzen zu beachten:

       •Firmenwahrheit: Der Name des Untemehmens muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Personen­ firma muss mit dem bürgerlichen Namen, die Sachfirma mit dem Gegenstand des Untemehmens übereinstimmen.

       •Firmenklarheit: Der Name der Unternehmung muss unmissverständlich sein. Insbesondere darf der Zusatz keine Verhältnisse andeuten, die tatsächlich nicht bestehen,

       •Firmenausschließlichkeit/Firmenschutz: Jeder Kauf­mann hat ein Recht darauf, dass sein Name nicht von einem Konkurrenten oder jemand anderem, der von diesem Ruf profitieren will, kopiert wird. Deshalb ist jede Firma, sobald sie im Handelsregister eingetragen wird, in der Weise geschützt, dass sie von keinem anderen Untemehmen benutzt werden darf. Jedes neue Untemehmen muss sich deshalb vor Ort erkundigen, ob der geplante Name bereits existiert. Trifft dies zu, muss ein Name gefunden werden, der sich ilnvon deutlich unterscheidet. Überregional wirkende Unternehmen müssen außerdem dafür Sorge tragen, dass Verwechslungen mit anderen Firmen ausgeschlossen sind.

       •Firmenbeständigkeit:Wechselt der Inhaber eines Untemehmens, steht es dem neuen Eigentümer frei, den alten Namen weiterzuführen. Der alte Eigentümer oder seine Erben müssen dem allerdings zustimmen. Häufig wird in solchen Fällen allerdings ein Zusatz dem bisherigen Namen hinzugefügt, der das Nachfolgeverhältnis angibt.

      Beispiele: Hans Koch, Inhaber Jost Braun oder Wans Koch Naehfolger.

      •Firmenöffentlichkeit: Die Öffentlichkeit muss über den Namien des Unternehmens unterrichtet werden. In der Regel geschieht dies durch die Eintragung in das Handelsregister.

Darüber hinaus haben alle Gewerbetreibenden mit einem offenen Ladengeschäft oder einer Gaststätte an der Außenseite gut sichtbar den Firmennamen anzubringen. Aus dem Schild muss hervorgehen, wer der Inhaber des Geschäftes ist.

      Das Handelsregister ist ein bei den zuständigen Amtsgerichten geführtes, öffentliches Verzeichnis, in welchem die rechtlichen Verhältnisse der Vollkaufleute und Handelsgesellschaften   aufgezeichnet sind und das deren rechtliche Veränderungen  offenkundig macht (Publizitätsprinzip).


Дата добавления: 2018-04-15; просмотров: 523; Мы поможем в написании вашей работы!

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