Aufgabe 1.3 Antworten Sie auf die Fragen zum Text:



1. Welche juristischen Berufe kennen Sie?

2. Wofür ist Richter /Staatsanwalt /Rechtsanwalt /Notar /Rechtspfleger zuständig?

 

Aufgabe 1.4 Schreiben Sie über Ihr Studium, indem Sie die folgenden Anhaltspunkte beachten:

- Wo studieren Sie? (Universität, Fakultät)

- In welchem Semester sind Sie?

- Was studieren Sie?

- Welche Vorlesungen und Seminare haben Sie?

- In welchen Fächern werden Sie Vorprüfungen und Prüfungen ablegen?

- Welche Kompetenzen soll Jurist haben?

- Welchen juristischen Beruf möchten Sie ergreifen? Warum?

 

Aufgabe 2. Lesen Sie den Text  „Staatsrechtliches Wesen der BRD“

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer, sozialer, parlamentarischer und föderativer Rechtsstaat. Die rechtliche Ordnung der Bundesrepublik manifestiert sich in ihrer Verfassung – dem Grundgesetz (GG) vom 23. Mai 1949. Die Artikeln 1 bis 19 enthalten den Grundrechtskatalog, der im Wesentlichen die klassischen Menschen- und Bürgerrechte nennt. Artikel 1 gibt den Schlüssel zu den Grundrechten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Der föderative Aufbau Deutschlands bedeutet, dass nicht nur Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer Staaten sind. Sie haben eine eigene, auf gewisse Bereiche beschränkte Hoheitsgewalt, die sie durch eigene Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung) wahrnehmen. Gliedstaaten der Bundesrepublik sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hesse, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein (alte Länder), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen (neue Länder).

Die demokratische Grundlage der Staatsordnung bildet das Prinzip der Volkssouveränität. Somit ist die BRD eine demokratische Republik. Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) fügt hinzu, dass die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das deutsche Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert sind, aus.

Die Gewalteneinteilung ist Kernstück des Rechtsstaatsprinzips. Die Funktionen der Staatsgewalt sind in Deutschland den voneinander unabhängigen Organen der Gesetzgebung (Legislative – Bundestag (Parlament), Bundesrat (Länderkammer)), der vollziehenden Gewalt (Exekutive – Bundesregierung, Bundespräsident) und der Rechtsprechung (Judikative – Bundesverfassungsgericht (BVerfG)) übertragen. Zweites wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips ist die verbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln.

Das sozialstaatliche Prinzip schließlich verpflichtet den Staat zum Schutz der sozial Schwächeren und zum ständigen Bemühen um soziale Gerechtigkeit. Der Sozialstaat zeigt sich beispielsweise in der Sozialversicherung mit ihren Leistungen für Alter, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit, in der Sozialhilfe für Bedürftige, Wohnungsbeihilfen, im Kindergeld usw.

Hoheitszeichen des Bundes sind die Bundesflagge (schwarz-rot-gold; Art. 22 GG), das Bundeswappen (einköpfiger schwarzer Adler auf goldgelben Grund) und das Bundessiegel (Bundesadler mit Kranz).

( Смирнова , с . 8, 11; Кравченко с . 39-41)

Aufgabe 2.1 Ordnen Sie zu:

A.

A. Rechtsstaat 1. das Bemühen um soziale Gerechtigkeit
B. Sozialstaat 2. die verbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln
C. Demokratischer Staat 3. nicht nur Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer sind Staaten
D. Föderativer Staat 4. das Prinzip der Volkssouveränität

 

Aufgabe 2.2. Bilden Sie Komposita:

1. Grund A. Staat
2. Sozial B. Organ
3. Bund C. Einteilung
4. Staat D. Regierung
5. Gewalt E. Gesetz
6. Recht F. Gericht
7. Verfassung G. Rechte
8. Kinder H. Versicherung
9. Bürger I. Land
10. Mensch J. Hilfe
  K. Geld
  L. Gewalt
  M. Ordnung

 

Aufgabe 2.2. Finden Sie ihre russischen Äquivalenten:

конституция, основные права, федеральная земля, государственная власть, государственный орган, разделение власти, правовое государство, федеральное правительство, конституционный суд, социальное государство, социальное страхование, социальная помощь, детское пособие, гражданские права, права человека, государственное устройство

Aufgabe 2.3. Ordnen Sie zu:

1. федеративное правовое государство A. der Schutz der sozial Schwächeren
2. достоинство человека B. föderativer Rechtsstaat
3. обязанность государственной власти C. die Würde des Menschen
4. федеративное устройство D. die Verpflichtung staatlicher Gewalt
5. собственное законодательство E. der föderative Aufbau
6. опека социально незащищенных слоев F. eigene Gesetzgebung
7. социальная справедливость G. die Organe der Rechtsprechung
8. органы правосудия H. die soziale Gerechtigkeit

 

Aufgabe 3. Lesen Sie den Text „Organisation der Rechtspflege in der BRD“

Rechtspflege ist die Tätigkeit der Justizbehörden, deren Aufgabe die Anwendung des Rechtes im Einzelfall ist. Zur Rechtspflege gehört neben den Entscheidungen der Gerichte auch die Vollstreckung dieser Entscheidungen. Auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsanwälte und Notare ist Rechtspflege.

Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland besteht aus fünf Zweigen:

1. Die sogenannten ordentlichen Gerichte sind zuständig für Strafsachen, Zivilsachen (z.B. bei Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf oder Miete sowie Ehe- und Familiensachen) und das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen). Es gibt vier Ebenen:

Amtsgericht (AG)

Landgericht (LG)

Oberlandgericht (OLG)

Bundesgerichtshof (BGH)

In Strafsachen kann je nach Art des Falles der drei zuerst genannten Gerichte, in Zivilsachen entweder das Amts- oder das Landgericht als Eingangsinstanz mit bis zu zwei weiteren Instanzen für Berufung und Revision in Betracht kommen.

2. Die Arbeitsgerichte (mit den drei Instanzen Arbeitsgericht – Landesarbeitsgericht - Bundesarbeitsgericht) sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Mitbestimmung. Vor den Arbeitsgerichten geht es beispielsweise um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.

3. Die Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht- Oberverwaltungsgericht – bzw. Verwaltungsgerichtshof - Bundesverfassungsgericht) sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn sie nicht unter der Kompetenz der Sozial- und Finanzgerichte oder – ausnahmsweise – der ordentlichen Gerichte fallen oder wenn nicht eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vorliegt.

4. Die Sozialgerichte (Sozialgericht – Landessozialgericht - Bundessozialgericht) entscheiden in Streitigkeiten aus dem Gesamtbereich der Sozialversicherung.

5. Die Finanzgerichte (Finanzgericht - Bundesfinanzhof) befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen.

Außerhalb der oben dargestellten fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das nicht nur das höchste Gericht des Bundes, sondern zugleich ein Verfassungsorgan ist. Die Gerichte sind mit Richtern besetzt. Bei einem Richter spricht man vom Einzelrichter, bei mehreren Richtern von einer Kammer oder einem Senat. Gerichtliche Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung werden als Urteile bezeichnet, solche ohne mündliche Verhandlung als Beschlüsse.

Gegen Urteile und Entscheidungen der Richter können vielfältige Rechtsmittel eingelegt werden. Grundsätzlich bestehen zwei Rechtsmittelinstanzen. Die Berufung eröffnet eine Kontrolle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Vor der Berufungsinstanz können also neue Tatsachen vorgebracht werden. Die Revision, das übliche zweite Rechtsmittel, führt dagegen nur zu der Prüfung, ob das geltende Recht richtig angewandt und die wesentlichen Verfahrensvorschriften beachtete wurden. (A.P. Krawtschenko S. 257-258)

Aufgabe 3.1 Finden Sie russische Äquivalenten zu den folgenden Wortverbindungen:

die Anwendung des Rechtes

die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen

Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

die Rechtmäßigkeit einer Kündigung

unter der Kompetenz des Gerichts fallen

Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen einlegen

eine Kontrolle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht

neue Tatsachen vorbringen

__________________________________________________________________

применение права; споры по трудовым вопросам; правомерность увольнения; входить в компетенцию суда; обжаловать решение суда; проверка по форме и по существу выносить на рассмотрение суда новые факты; исполнение решения суда

Aufgabe 3.2 Setzen Sie die folgenden Sätze fort:

a. Rechtspflege ist die Tätigkeit der Justizbehörden, deren … (чьей задачей является применение права в отдельно взятом случае).

b. Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn … (если они не находятся в ведении социальных и финансовых судов).

c. Außerhalb der oben dargestellten fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das … (который является не только высшей судебной инстанцией Германии, но и одновременно выполняет функцию конституционного органа).

d. Die Revision führt zu der Prüfung, ob … (правильно ли применялось действующее законодательство).


Дата добавления: 2021-06-02; просмотров: 98; Мы поможем в написании вашей работы!

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