Der juristische Beruf in Deutschland



 

  Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3 Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an einer Universität der Bundesrepublik Deutschland. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss ein Vorbereitungsdienst von 2 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einem Rechtsanwalt. Mit der anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.

  Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Land-, Oberlandesgerichtsrat; Amts-, Landesgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z.B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter).

  Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zum Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu urteilen hat. Berufsrichter können nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen oder an eine andere Stelle versetzt werden. Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages oder einer Volksvertretung des Landes, so hat er vor dem Wahltag Anspruch auf zwei Monate Urlaub ohne Dienstbezüge.

  Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften, die bei jedem Gericht bestehen sollen. Die Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte) sind staatliche Untersuchungs- und Anklagebehörden in Strafsachen. Staatsanwälte müssen zum Richteramt befähigt sein, doch üben sie keine richterlichen Funktionen aus. Die meisten Staatsanwälte sind bei den Amtsgerichten bestellt und werden als Amtsanwälte bezeichnet. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.

  Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Übrigen ist er grundsätzlich zur Berufsausbildung vor jedem Gericht der BRD befugt. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung entstehen (z.B. Pflichtverteidigung).

  Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.

  Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 15 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegeprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:

характеризоваться единством профессиональной подготовки; приобретать квалификацию, необходимую для исполнения обязанностей судьи; открывать доступ ко всем юридическим профессиям; подчиняться только закону; исполнять обязанности судьи; расследование и выяснение обстоятельств дела; прекратить (закрыть) дело; предъявить обвинение; представить обвинение в суде; являться представителем свободной профессии; нотариальное удостоверение сделок; заверять подписи и копии документов

2. Übertragen Sie folgende Begriffe ins Russische:

Der Rechtsanwalt – Jurist, der auf Grund seiner Zulassung durch die Justizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen als unabhängiges und freiberufliches Organ der Rechtspflege berufen und als Verteidiger, Beistand oder Bevollmächtigter in allen Rechtsangelegenheiten aufzutreten berechtigt ist.

Die Rechtsanwaltskammer - als Standesvertretung der Rechtsanwälte fördert sie insbesondere das standesgemäße Verhalten ihrer Mitglieder. Das Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer verhängt gegen Rechtsanwälte, die eine Pflichtverletzung begehen, ehrengerichtliche Maßnahmen (Warnung, Verweis, Geldbuße oder Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft).

Der Anwaltszwang – Notwendigkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren durch einen bei dem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In Zivilsachen besteht vor den Landgerichten und den höheren Gerichten Anwaltszwang. In Strafsachen entspricht dem Anwaltszwang die notwendige Verteidigung (Pflichtverteidigung).

Der Mandant – jemand, der z.B. an einen Rechtsanwalt einen Auftrag, Vollmacht zur Auslegung einer Angelegenheit (Mandat) erteilt.

Die Staatsanwaltschaft – staatliche Anklage- und Untersuchungsbehörde.

Der Staatsanwalt – Beamter der Staatsanwaltschaft.

Der Rechtspfleger – Beamter des gehobenen Justizdienstes, der mit der selbständigen Erledigung einfacher richterlicher Aufgaben betraut ist.

Der Referendar – Anwärter der höheren Beamtenlaufbahn nach der ersten Staatsprüfung.

Das Referendariat – Vorbereitungsdienst zu einer Beamtenlaufbahn.

Assessor - Anwärter der höheren Beamtenlaufbahn.

3. Unterscheiden Sie:

Der Mandant (die Mandantin)- клиент, подзащитный

Das Mandat – поручение, полномочие, мандат

4. Füllen Sie die Lücken mit den Wörtern und Wendungen aus dem Kasten aus:

1) Die juristische Berufsausbildung in der BRD … ein rechtswissenschaftliches dreijähriges Studium an einer Uni und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst als Referendar. 2) Der erste Teil der Berufsausbildung … mit der ersten juristischen Staatsprüfung … . 3) Den Vorbereitungsdienst haben die Referendare bei … und … sowie bei … . 4) Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung wird … erworben.

5) Die Richter sind … oder … . 6) Richter … vom Staat … und stehen … des Bundes oder eines Landes. 7) Die Richter sind … und nur dem Gesetz … . 8) Die Staatsanwälte sollen bei jedem Gericht … . 9) Die Rechtsanwälte üben … aus.

 10) Der Notar ist … eines öffentlichen Amtes.11) Der Rechtspfleger … die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie … im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung.

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Abschließen, ein unabhängiger Träger, die meisten Angelegenheiten, die Befähigung zum Richteramt, die ehrenamtlichen Richter, unabhängig, umfassen, die Berufsrichter, ein Rechtsanwalt, das Gericht, die Behörde, ein freier Beruf, berufen, im Dienste, unterworfen, bestehen.

 

5. Antworten Sie:

- Welche Dienstbezeichnungen haben die Richter in der BRD?

- Auf welche Weise können die Berufsrichter entlassen werden?

- Wie sind die Aufgaben der Staatsanwälte?

- Worin besteht die Arbeit der Rechtsanwälte?

- Wozu ist der Notar verpflichtet?

- Was ist der Rechtspfleger?

- Ist für das Amt des Rechtspflegers eine Befähigung zum Richteramt nötig?

6. Ü bersetzen Sie ins Deutsche :

 

1. Судьи назначаются государством и служат ему. 2. Судьи подчиняются только закону. 3.  Прокуратура – это орган следствия и обвинения по уголовным делам. 4. Прокуроры должны иметь квалификацию, необходимую для исполнения обязанностей судьи. 5.  Прокурор решает вопрос о закрытии дела или предъявлении обвинения. 6. Адвокаты являются представителями свободной профессии. 7. Адвокат работает на основе договора, заключенного с клиентом. 8. Адвокат может  осуществлять защиту клиента по назначению суда. 9. Нотариус оказывает поддержку сторонам при заключении сделок, заключении брачного контракта, составлении завещания или при образовании товарищества. 10. В определенных случаях предусмотрено нотариальное удостоверение сделок. Нотариус заверяет подписи и копии документов. 11. Служащий суда уполномочен решать определенные вопросы, но не имеет прав судьи. 12. Он осуществляет дела в упрощенном порядке рассмотрения дел о взыскании задолженностей и при исполнении наказания.

 

7. Welchen juristischen Beruf möchten Sie ausüben? Warum? Begründen Sie Ihre Wahl! Was brauchen Sie dazu?


Дата добавления: 2021-02-10; просмотров: 191; Мы поможем в написании вашей работы!

Поделиться с друзьями:






Мы поможем в написании ваших работ!